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Unkraut

Gräber machen Arbeit. Die Friedhofsordnung beharrt auf Grabpflege, was jedoch keine Schikane darstellt, sondern mit dem ehrenvollen Gedenken zusammenhängt. Da es bekanntlich kein Unkraut gibt, ist ein Wildpflanzengrab nicht verboten, sollte jedoch seine Grenzen nicht verlassen. Sie sehen, auch hier geht es um Gemeinschaft. Alle Grabbesitzer haben individuelle Vorstellungen von Gestaltung und Ästhetik, die ihnen Rücksichtnahme abverlangt. Die Friedhofsordnung soll dabei ein wenig helfen. Gießdienste für Freunde und Bekannte sowie gemeinschaftliche Pflegeaktionen stiften Freude.